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PKV Lexikon

Jahresfrist

Die Jahresfrist ist ein Wartezeit, die für alle wechselwilligen Versicherten gilt und von diesen beachten werden muss, bevor ein Wechsel zu einem Anbieter der Privaten Krankenversicherung erfolgen kann. Die Jahresfrist hat von dem Jahr an ihren zeitlichen Anfang, wo der Versicherte nachweislich mehr eingenommen hat als ihm durch die Bemessungsgrenze vorgeschrieben wird. Die Jahresfrist soll dabei sicherstellen, dass das Überschreiten der Bemessungsgrenze nicht ein einmaliges Ereignis war sondern der wechselwillige Versicherte dauerhaft in der Lage ist, die Beiträge für die private Krankenversicherung zu zahlen. Aktuell gilt noch die durch den Gesetzgeber festgelegte Drei-Jahres-Frist, so dass der Versicherte 36 Monate am Stück mit seinem Einkommen über die monatliche Bemessungsgrenze gelangen muss, um hiernach zu einem Unternehmen der PKV wechseln zu können. Aktuelle politische Bestrebungen sehen jedoch vor, die alte Regelung der Ein-Jahres-Frist wieder einzuführen und so die Wartezeit auf 12 Monate zu senken. Mit einer erneuten Einführung der Ein-Jahres-Frist ist zum Ende des Jahres 2010 bzw. mit dem Beginn des Jahres 2011 zu rechnen.