PKV Lexikon
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine finanzielle Bemessungsgrenze, die vor allem bis zur Gesundheitsreform 2009 eine wesentliche Rolle im Bereich der Versicherungspflicht spielt. Der zum 1. Januar eines jeden neuen Jahres festgelegte Betrag gibt die Einkommensgrenze an, unter der für den Gesetzgeber die Pflicht besteht, eine Person in das System der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Bis zum Jahr 2009 war es gesetzlich Versicherten in einem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis auch nicht möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln, solange durch das jährliche Einkommen nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde. Heute spielt die Entgeltgrenze somit eine geringere Rolle, die jeder Bürger mittlerweile von den Tarifen der Privaten Krankenversicherung profitieren kann, jedoch bleibt sie für den Staat eine wichtige Kenngröße, um die eventuell bestehende Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber zu erkennen.