PKV Lexikon
Heilpraktiker
Unter einem Heilpraktiker versteht die Private Krankenversicherung einen Heilkundigen, der sich in seinen Behandlungsmethoden jedoch nicht an der klassischen Schulmedizin orientiert und somit auch nicht mit klassischen Allgemein- oder Fachärzten vergleichen lässt. Im Regelfall sehen sich Heilpraktiker selbst als Alternativmediziner, die über eigenwillig Untersuchungs- und Behandlungsmethoden neue Ansätze in der gesundheitlichen Heilung und Vorsorge ihres Patienten suchen. Die Kosten für Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden durch die Private Krankenversicherung unter bestimmten Umständen übernommen. Hierbei spielt das Deutsche Heilpraktikergesetz eine Rolle, welches die strengen Auflagen vorgibt, damit eine praktizierende Person auch vor dem Gesetz als Heilpraktiker angesehen werden kann. Sind diese Auflagen erfüllt und der entsprechende Arzt als seriöser Heilpraktiker eingestuft, werden je nach Tarifmodell von den allermeisten Versicherern der PKV die entsprechenden Behandlungskosten übernommen.