PKV Lexikon
Härtefall
Wer Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sich auf Zuzahlungen für verschiedene Behandlungen, Medikamente und andere, gesundheitliche Dienstleistungen einstellen. Diese Zuzahlungen können jedoch in vielen Fällen die eigene, existenzielle Grundlage gefährden, da das monatliche Einkommen ohnehin für die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten kaum ausreicht. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von einem sogenannten Härtefall, wobei ein solcher Härtefall von den Zusatzkosten und Eigenleistungen befreit wird, die dieser für gewöhnlich zu zahlen hätte. Für eine alleinstehende Person liegt der Basiswert des Bruttoeinkommens aktuell bei 938 Euro – sollte dieses Einkommen nicht erreicht werden, gilt die entsprechende Person als Härtefall und wird in kompletten Umfang von diversen Leistungen befreit. Nach weitere Regelungen für Härtefälle können sich auf die Zuzahlungen für Medikamente beziehen, die je nach Versicherungsnehmer maximal zwischen einem und zwei Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens liegen dürfen. Wird mehr Geld im Jahresdurchschnitt für Medikamente und Heilmittel ausgegeben als diese Grenze des Einkommens es erlaubt, wird dem Härtefall rückwirkend das zu viel gezahlte Geld einfach zurückerstattet. Hierfür ist der Krankenkasse jedoch anzuzeigen, dass es sich bei der eigenen Person um einen Härtefall handelt.