PKV Lexikon
Grundschutztarif
Der Begriff Grundschutztarif wird in der Privaten Krankenversicherung für alle Vertragsmodelle und Tarife zur Absicherung des gesundheitlichen Risiken verwendet, die lediglich eine grundlegende und elementare Absicherung des Versicherten umfassen. Ein Grundschutztarif stellt somit eines der finanziell günstigsten Tarifmodelle dar, orientiert sich in den gewährten Leistungen aber eher an dem Leistungsspektrum, welches viele Versicherte auch durch die gesetzlichen Krankenkasse kennen. Der seit dem Jahr 2009 gesetzliche vorgeschrieben Basistarif, der allen Bürger für die eigene Gesundheitsvorsorge offensteht, stellt eines der elementarsten Modelle im Bereich Grundschutztarif dar, hierauf aufbauend gibt es noch einige weitere, etwas leistungsstärkere Grundschutztarife, die jedoch allesamt weit entfernt von einer Rundumversorgung der versicherten Person zu Gunsten eines niedrigen Monatsbeitrages liegen.