PKV Lexikon
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine aufstrebende Form der privaten Absicherung, wie sie von immer mehr Unternehmen der privaten Krankenversicherung angeboten wird. Hierbei stellt die Grundfähigkeitsversicherung keine Alternative zur PKV dar, vielmehr wird durch den Grundschutz eine Erweiterung des eigenen Versicherungsspektrums möglich. Neben der privaten Krankenversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung vor allem mit dem Schutz vor Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu vergleichen, wobei für die Leistungsgewähr aus einem Vertrag der Grundfähigkeitsversicherung keine Unmöglichkeit vorliegen muss, weiterhin am Arbeitsalltag teilzunehmen. Vielmehr überprüft der Versicherer, ob gewisse Fähigkeiten des alltägliche Lebens wie das eigenständige Steigen von Treppen, das eigenmächtige Anziehen oder das freie Laufen oder eine Begleitperson weiterhin möglich sind. Je nach Art der Einschränkung von Grundfähigkeiten, die in eine leichte und eine schwerwiegende Kategorie eingeteilt sind, können aus der Grundfähigkeitsversicherung monatliche Leistungen in Höhe einer zuvor festgelegten Zusatzrente gewährt werden. Wie hoch diese Rente ausfällt, kann individuell bestimmt werden, ebenso wie die Kombination an Grundfähigkeiten, ab denen durch den Versicherer Leistungen erbracht werden sollen. Neben dem Schutz der PKV und ohne eine eintretende Berufsunfähigkeit erhält so jeder Versicherter die Möglichkeit, die eigene Gesundheit noch etwas erweiterter zu schützen.