PKV Lexikon
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine der wesentlichen Säulen des deutschen Sozialsystems und hat zur Aufgabe, jeden Arbeiter oder Angestellten eines Unternehmens gegen sämtliche Risiken im Gesundheitsbereich abzusichern. Die Existenz von Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die sogenannten gesetzlichen Krankenkassen, sind also gesetzlich festgeschrieben und in diesem Sinne verpflichtet, jedem erwerbstätigen Bürger einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ihr gegenüber steht die Private Krankenversicherung, die sich in ihrem Leistungsspektrum vorrangig an Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte mit einem höheren Einkommen richtet, die einen umfassenderen Versicherungsschutz durch den Einsatz ihres Einkommens erwerben möchten.Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet nicht alleine die versicherte Person, sondern wird gleichmäßig auf den Versicherten und seinen Arbeitgeber anteilig aufgeteilt. Zudem besteht in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit wenigen Jahren die freie Wahl des Versicherungsträgers, so dass man ohne Probleme binnen 3-Monats-Frist zu einem anderen Anbieter in der Gesetzlichen Krankenversicherung wechseln kann, sofern einem dessen Leistungsspektrum eher zusagt. Bis zum Jahr 2008 war die Absicherung bei verschiedenen Krankenkassen auch mit unterschiedlichen Beitragshöhen verbunden, die sich prozentual am Einkommen bemaßen, seit dem Jahr 2009 herrscht jedoch für alle Unternehmen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz.

