PKV Lexikon
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, ist eine gesetzlich bindende Zusammenfassung von Vorschriften, welche Behandlungen und Untersuchungen von Ärzten aller Fachrichtungen zu welchem Tarif abgerechnet werden können. Durch die GOÄ wird dabei jede Art von Handgriff oder Behandlungsform berücksichtigt und so jedem Arzt ermöglicht, pauschal die durchgeführten Untersuchungen finanziell anzusetzen. Dies macht vor allem den finanziellen Vergleich zwischen verschiedenen Ärzten transparent und sichert sowohl dem Patienten wie auch den Krankenversicherern zu, dass ein bestimmter Arzt weder Wucherpreise nimmt noch den Wettbewerb durch Dumpingpreise für einzelne Behandlungen schädigt. Für gesetzliche Krankenkassen sowie die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung stellt die Gebührenordnung für Ärzte ebenfalls einen wichtigen Katalog dar, auf dessen Basis sich die individuellen Risiken eines einzelnen Versicherten berechnen lassen und somit auch der monatliche Beitrag der entsprechenden Person auf einer soliden Basis kalkuliert werden kann. Die Gebührenordnung für Ärzte ist dabei in gleicher Weise auch für die verschiedenen Versicherer bindend, dies bedeutet dass kein Unternehmen der PKV und keine gesetzliche Krankenkasse ihre Zahlungen an einen Arzt unterlassen kann, sofern dieser korrekt im Rahmen der GOÄ abgerechnet hat.