Jetzt kostenlos vergleichen!



PKV Lexikon

Freie Heilfürsorge

Der Begriff Freie Heilfürsorge bezeichnet alle gesundheitstechnischen Leistungen, die der Staat Mitgliedern der Bundeswehr zugesteht. Die Freie Heilfürsorge kann demnach von allen Berufs- wie Zeitsoldaten in Anspruch genommen werden, ebenso wie von Wehrpflichtigen für die Zeit der Ausübung ihrer Wehrpflicht. Wesentliches Merkmal der freien Heilfürsorge ist, dass ein Wehrpflichtiger in dieser Zeit keinen weiteren Schutz durch eine gesetzliche Krankenkasse oder die Private Krankenversicherung benötigt. Konkret heißt dies im Falle der PKV, dass ein eventuell bestehender Vertrag auf den Status eines Ruhevertrages gesetzt werden sollte, um nicht monatliche Zusatzkosten durch einen unnötig zu zahlenden Beitrag zu erleiden. Dies gilt nicht nur für einen Volltarif in der Privaten Krankenversicherung, sondern auch für nahezu alle Arten von Zusatzversicherungen. Wer mit dem Gedanken spielt, nach Ausübung seines Wehrdienstes in die Private Krankenversicherung zu wechseln, kann jedoch eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die den aktuellen gesundheitlichen Zustand wie das Einstiegsalter konserviert und so den Einstieg in die PKV zu günstigeren Konditionen möglich macht. Die Kosten für eine solche Versicherung der Anwartschaft werden dabei komplett durch den Bund übernommen.