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PKV Lexikon

Freie Arztwahl

Die freie Arztwahl beschreibt eine Leistung, die in nahezu allen Verträgen der Versicherer der Privaten Krankenversicherung vorgefunden werden kann. Die frei Arztwahl grenzt sich hierbei entscheidend von den gebotenen Versicherungsleistungen in den gesetzlichen Krankenkassen ab, die nicht mit dem Modus der freien Arztwahl aufarten können. Die freie Arztwahl gestattet jedem privat Versicherten, vor sowie während einer Behandlungsmaßnahme jederzeit über den praktizierenden Arzt entscheiden zu können. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten ist also keien Überweisung eines Allgemeinarztes zu einem Spezialisten notwendig, ebenso werden die Kosten der Behandlung auch dann übernommen, wenn sich der Patient während einer schlechten Behandlung gegen den entsprechenden Arzt entscheidet und unmittelbar zu einem anderen Facharzt wechseln möchte. Ohne eine Übeweisung des ersten Arztes ist dies für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. Zur freien Arztwahl gehört abschließend auch in den meisten Verträgen der Privaten Krankenversicherung die freie Wahl eines anerkannten Heilpraktikers, der nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorkommt.