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PKV Lexikon

Formeller Versicherungsbeginn

Auch außerhalb des Versicherungswesens kommt es in unterschiedlichen Lebensbereichen zum Schließen von Verträgen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten Gültigkeit erhalten, beispielsweise zum Monatsersten des Folgemonats oder nach Eingang des ersten Zahlbetrages. Dieser Zeitpunkt wird als formeller Versicherungsbeginn bezeichnet. In der Privaten Krankenversicherung erolgt in den allermeisten Fällen ein formeller Versicherungsbeginn unmittelbar im Moment des Vertragsabschluss, also nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrages von beiden Seiten. In seltenen Fällen kann ein Versicherer eine abweichende Regelung hiervon wählen, indem er auf die Einzahlung des Erstbetrages besteht. Dies wird jedoch explizit im Versicherungsvertrag geregelt und muss dem zukünftigen Versicherten im Rahmen der Verhandlungen gesondert angezeigt werden.