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PKV Lexikon

Folgebeitrag

Unter dem Begriff Folgebeitrag wird die im Regelfall monatliche Einzahlungen bezeichnet, die man als Versicherungsnehmer nach Abschluss und Zahlungen eines ersten Versicherungsbeitrages entrichten muss. Kommt formal der Versicherungvertrag bereits durch Abschluss und Unterschrift des Vertrages zur Geltung, kann dies in sehr seltenen Fällen erst durch die Einzahlung des sogenannten Erstbeitrages zustand kommen. Es handelt sich beim Folgebetrag also um die regelmäßige Zahlung, die sich nach Abschluss und Erstbeitrag über alle folgenden Monate und Jahre anschließt. Derartige Beiträge können sich im Laufe der Zeit je nach Rahmenbedinungen des Versicherungsbetrages auch ändern.