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PKV Lexikon

Familienversicherung

Der Begriff Familienversicherung beschreibt eine Versicherungsform, wie sie in Deutschland ausschließlich in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgefunden werden kann. Das Modell der Familienversicherung geht auf den Grundgedanken einer Kernfamilie mit einem Ehepartner und einem oder mehreren Kindern zurück, die ebenfalls gegen gesundheitliche Risiken abgesichert werden müssen. Dies geschieht im Rahmen der Familienversicherung automatisch über den Hauptversicherungsnehmer, im klassischen Familienbild also durch den alleine berufstätigen Ehemann. Die Familienversicherung schließt dabei sämtliche Familienmitglieder solange in den Schutz der Krankenkasse mit ein, solange die mitversicherten Personen nicht über ein eigenes Einkommen in entsprechender Höhe verfügen. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es in der Privaten Krankenversicherung kein Modell der Familienversicherung, so dass hier jedes Familienmitglied einen separaten Versicherungsschutz benötigt. Aus diesem Grund entscheiden sich größere Familien oftmals für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse, während Einzelpersonen oder Eheleute oftmals günstiger durch die Tarife der Privaten Krankenversicherung stehen.