PKV Lexikon
Fahrtkosten
Der Begriff Fahrtkosten umfasst in der Privaten Krankenversicherung alle Ausgaben, die durch den Transport einer erkrankten Person entstehen. Im Regelfall umfassen Fahrtkosten den Transport einer Person durch einen Krankenwagen oder Notarztwagen vom Unfall- oder Krankheitsort hin zur nächsten Klinik bzw. zum Krankenhaus. In vielen Tarifen der Privaten Krankenversicherung werden die Fahrtkosten erstattet, d.h. die Versicherung kommt vollkommen für die entstehenden Kosten auf, die einem nach dem Transport in Rechnung gestellt werden. Je nach Tarif ist es sogar möglich, Fahrtkosten finanziell geltend zu machen, die in einer Notsituation mit dem eigenen Privatwagen erledigt werden.