PKV Lexikon
Erstbeitrag
Unter dem Begriff Erstbeitrag versteht man in der Versicherungsbranche die erstmalige Zahlung eines Beitrages, der somit einmalig zum Start eines neuen Versicherungsvertrages erfolgt. Bei einigen wenigen Konzernen wird die bereits abgeschlossene Versicherung und der zugehörige Versicherungsbetrag erst durch die Zahlung des Erstbeitrages entgültig wirksam. Ihm anschließend ist der sogenannte Folgebetrag, der in regelmäßigen Abständen – meistens monatlich – vom Versicherten an den entsprechenden Versicherungskonzern gezahlt werden muss. In seltenen Fällen kann der Erstbeitrag von den Folgebeiträgen abweichen, beispielsweise in dem in ihm eine einmalige Abschluss- oder Verwaltungsgebühr für den Versicherer mit enthalten sind.