PKV Lexikon
Entnahmeanteil
Der Begriff Entnahmeanteil beschreibt einen Prozentsatz des Gewinns einer Privaten Krankenversicherung, der im Rahmen eines bestimmten Geschäftsjahres erzielt wurde. Sobald ein positives Gesamtergebnis erwirtschaftet wurde, also mehr Geld durch die Einnahmen der Versicherten eingegangen ist als für Leistungen, Verwaltungskosten und Neuwerbung ausgegeben worden sind, kann der Versicherer auf zwei Weisen mit diesem Geld umgehen. Zum einen ist es möglich, das Geld als Rücklagen zu sparen und somit für Zeiten aufzuheben, wo sich die Einnahmesituation gegen den zu tätigen Ausgaben verschlechtern sollte. Immer mehr private Krankenversicherungen belohnen jedoch ihre Versicherten erfolgsabhängig durch Zahlungen aus dem Entnahmeanteil. Dies heißt konkret, ein bestimmter Anteil des erwirtschafteten Gewinns wird nicht in die Rücklagen gesteckt sondern direkt wieder den privat Versicherten zur Verfügung gestellt. Die Art, wie der Entnahmeanteil auf die einzelnen Versicherten verteilt wird, weicht von Versicherer zu Versicherer ab, üblich ist hier in der Branche die Gewährung einer Barauszahlung oder die pauschale Reduktion der Monatsbeiträge für das kommende Kalenderjahr. In wirtschaftlich eher schlechten Zeiten hat es sich jedoch eingebürgert, dass der Versicherer konsequent für die Zukunft spart und so der Entnahmeanteil verhältnismäßig gering ausfällt.