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PKV Lexikon

Eintrittsalter

Der Begriff Eintrittsalter spielt bei vielen Verträgen im Bereich Versicherungen eine Rolle und hat auch für die private Krankenversicherung eine Bewandnis. Mit dem Eintrittsalter wird dabei der Zeitpunkt verstanden, abwelchem der Schutz durch den Versicherer gewährt wird. Das Eintrittsalter ergibt sich zwangsläufig aus dem ersten Tag des Versicherungsschutzes, wobei hier auch Monat und Tag angegeben sind. Viele Laie meinen, dass das Eintrittsalter stets das echte, menschliche Alter im Moment der Vertragsunterzeichnung beschreibt, doch bei den meisten Versicherern gilt hier eine andere Regelung. Das Eintrittsalter wird hier durch die Differenz des Abschlussjahres sowie des Geburtsjahres des Versicherten ermitteln und kann somit um ein Jahr abweichen. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer früh im Kalenderjahr einen Vertrag abschließt, zu diesem Zeitpunkt aber noch keinen Geburtstag im entsprechenden Kalenderjahr gefeiert hatte. Aus versicherungstechnischen Gründen wird hier das Eintrittsalter hochgesetzt, für dieses Eintrittsalter wird also so getan, als ob die Alterung im gerade laufenden Kalenderjahr bereits erfolgt wäre.