PKV Lexikon
Einkünfte
Unter dem Begriff Einkünfte werden alle regelmäßigen, alle meiste monatlichen Einnahmen bezeichnet, die ein Versicherungsnehmer in der Privaten Krankenversicherung aufweisen kann. Spielen für einen Hauptversicherungsnehmer in der PKV vor allem der gewünschte Versicherungsschutz und dessen Umfang eine Rolle, ist es für die Einstufung von Ehepartnern und Kinder ausschließlich wichtig, wie hoch die jeweiligen Einkünfte der eigenen Personen und die der zu versichernden Personen liegen. Da nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder automatisch bei der Hauptperson mitversichert sind, ist hier ein eigener Versicherungbeitrag für jede einzelne Person notwendig. Da Kinder meist noch selbst keine eigenen Einkünfte haben, werden die Einkünfte des Hauptversicherungsnehmers als Maßstab genommen, um einen adäquaten Beitrag für diese Familienmitglieder festzulegen. Gleiches gilt auch für den Ehepartner, sofern dieser nicht einem eigenen Beruf nachgeht und somit selbst Einkünfte erzielt.