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PKV Lexikon

Einkünfte (Partner und Kinder)

Einkünfte beschreiben die Einnahmen, die man als Versicherter pro Monat entweder aus einem Erwerbsverhältnis oder aus anderen Einnahmequellen wie beispielsweise Mieten erhält. Die persönlichen Einkünfte spielen zunächst in der Privaten Krankenversicherung eine untergeordnete Rolle, wodurch sich die PKV erheblich von der Grundlage der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet. Prinzipiell ist es für die Einstufung eines Versicherten in der PKV irrelevant, welche Einkünfte er in welcher Höhe bezieht, solange er als Angestellter oder Arbeiter mit seinen Einkünften über die Beitragsbemessungsgrenze kommt. Die eigentliche Beitragshöhe orientiert sich schließlich nicht an den Einkünften, sondern lässt alleine Faktoren wie das eigene Lebensalter oder den Gesundheitszustand einfließen. Anders sieht dies aus, wenn man Personen mit in den eigenen Versicherungsschutz übernehmen möchte, wie beispielsweise den Ehepartner oder die Kinder. Für diese ist ein eigenständiger Vertrag notwendig, in denen eventuell auch die Einkünfte der entsprechenden Person zum Tragen kommen. Haben Kinder in den ersten Lebensjahren beispielsweise noch keine Einkünfte, kann sich dies durch Zusatzjobs oder andere Zuwendungen ändern. In diesem Fall würden Zusatzeinkünfte sich auch im Beitrag der Privaten Krankenversicherung erkennbar machen.