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PKV Lexikon

Einbettzimmer

Das Einbettzimmer ist ein Teil des Leistungskataloges, den nahezu alle Konzerne der Privaten Krankenversicherung für ihre Kunden bereithalten. Das Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt kann dabei Teil eines fest abgeschlossenen Tarifes der privaten Absicherung sein oder zusätzlich durch eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Durch die Leistung des Einbettzimmers wird dem Versicherten garantiert, bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik als Einzelperson ein Zimmer des Krankenhauses belegen zu können, also nicht mit anderen Patienten teilen zu müssen. Ein Komfort, der letztlich nur durch die private (Zusatz-)Absicherung im Gesundheitsbereich möglich ist.

In einzelnen Fällen, beispielsweise in extremen Belegungssituation des gewählten Krankenhauses bzw. der gewählten Klinik kann es notwendig sein, dass im eigenen Zimmer noch eine weitere Person untergebracht werden muss. In diesem Fall wird man als Versicherter mit der Leistung „Einzelzimmer“ finanziell für diesen Missstand entschädigt – hierbei entscheidet die Länge des Aufenthaltes über die entsprechend erstattete Leistung.