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PKV Lexikon

Ein-Jahres-Frist

Die Ein-Jahres-Frist war eine gesetzliche Regelung, die Einfluss darauf hatte, zu welchem Zeitpunkt ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem privaten Versicherer wechseln durfte. Die Regelung ist in der aktuellen Gesetzeslage nicht gültig, wo sie durch die Drei-Jahres-Frist ersetzt wurde, aktuelle politische Bestrebung machen sich jedoch für eine Wiedereinführung der Ein-Jahres-Frist stark, so dass zum Ende des Jahres 2010 bzw. im Laufe des Jahres 2011 wieder mit ihr zu rechnen ist.

Die Ein-Jahres-Frist besagt, dass ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung über wenigstens zwölf Monate hinweg ein Einkommen erzielen muss, welches die gesetzliche Bemessungsgrenze für den Wechsel in die Private Krankenversicherung überschreitet. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich Berufsgruppen wie Selbstständige oder Freiberufler etabliert haben und somit auch in der Lage sind, die Beiträge für eine private Krankenversicherung regelmäßig aufzubringen. Im Umkehrschluss besagt die Regelung, dass ein einmaliges Überspringen der Beitragsbemessungsgrenze nicht dafür ausreicht, um gleich ein Mitglied in der Privaten Krankenversicherung zu werden. Wer bislang gesetzlich versichert war und mit dem Gedanken spielt, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, muss im Rahmen seines Wechsels also deutlich machen können, dass er den Anforderungen der Ein-Jahres-Frist (oder nach aktueller Gesetzeslage der Drei-Jahres-Frist) genügt und über den angegebenen Zeitraum hinweg stets ein ausreichendes, monatliches Einkommen erzielte.