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PKV Lexikon

Ehegattennachversicherung

Die Ehegattennachversicherung spielt bei allen Paaren eine Rolle, die eine Krankheitskostenversicherung abschließen möchten und deren Wirkungsbereich sich sowohl auf den einen wie den anderen Ehepartner beziehen soll. Ist ein Partner bereits Mitglied bei einem Krankenversicherer, so kann die Nachversicherung des Ehegatten in deutlich kürzeren Fristen als ohne Heiratsvertrag erfolgen. Konkret muss eine Mitgliedschaft des einen Partners von drei Monaten bei einem bestimmten Versicherer vorliegen, zudem muss der Antrag auf die Ehegattennachversicherung binnen zwei Monaten nach der Heirat erfolgen. Die Nachversicherung des Ehegatten ist hierbei nicht mit der klassischen Familienversicherung zu verwechseln, die alleine im gesetzlichen Krankenversicherungssystem gilt und keine Auswirkung auf die private Krankenversicherung hat. Wenn der Ehepartner einen Wechsel in die PKV plant, muss dieser unabhängig von der Ehegattennachversicherung mit einem eigenständig aufgesetzten Vertrag rechnen, wobei dieser auch einen eigenen, monatlichen Beitrag mit sich bringt, den der nachversicherte Ehegatte zu zahlen hat.