Jetzt kostenlos vergleichen!



PKV Lexikon

Drei-Jahres-Frist

Unter der Drei-Jahres-Frist versteht man eine gesetzliche Regelung für die Private Krankenversicherung, die den Zugang zu einem privaten Versicherungsschutz regelt. Die Frist besagt, dass ein bislang bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherter Bürger über 36 Kalendermonate hinweg ein Einkommen erzielt haben muss, welches die monatliche Bemessungsgrenze des Gesetzgebers überschreitet. Ist dies über drei laufende Jahre hinweg der Fall, darf man aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung hineinwechseln. Das Kriterium soll hierbei vor allem den privaten Versicherern eine Sicherheit geben, dass der Versicherte nicht sehr schnell wieder mit seinem Einkommen unter die Bemessungsgrenze fällt und somit die Beiträge zum Versicherungsschutz nicht mehr aufbringen kann. Da gerade Freiberufler und Selbstständige häufig in der Privaten Krankenversicherung anzutreffen sind, deren Einkommen nicht wie ein regelmäßiger Lohn mit Sicherheit berechnet werden kann, soll durch die Regelung eine Etablierung des Verdienstniveaus gesichert werden. Aktuelle gesetzliche Bestrebungen in den Jahren 2009 und 2010 streben jedoch an, die Drei-Jahres-Frist wieder abzuschaffen und zur alten Regelung der Ein-Jahres-Frist zurücktzukehren, die lediglich eine Sperrfrist von 12 Monaten bis zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung vorsieht.