PKV Lexikon
Diagnostische Leistungen
Der Begriff Diagnostische Leistungen spielt sowohl in der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung eine wesentliche Rolle. Durch ihn werden sämtliche Leistungen des Versicherers beschrieben, die sich nicht auf eine unmittelbar Behandlung einer Erkrankung durch den Arzt oder durch Medikamente beziehen, sondern vielmehr im Vorfeld die Art der richtigen Behandlung ermitteln sollen. Diagnostische Leistungen umfassen also beispielsweise Standarduntersuchungen wie Ultraschall, EKG oder EEG, ebenso wie die Analyse von Urin, Blut oder Stuhl durch ein Labor. Diagnostische Leistungen sind somit stets der eigentlichen Behandlung vorangestellt und nehmen dementsprechend auch in der Private Krankenversicherung einen wesentlichen Kostenpunkt ein. Hierbei fallen unter die Leistungen, die mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden, sowohl der ärztliche Aufwand wie auch Kosten für Material oder Transport von der Arztpraxis zum Labor und zurück.