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PKV Lexikon

Bindefrist

Der Begriff Bindefrist bezeichnet einen versicherungstechnischen Zeitraum, der jedem potenziellen Versicherten vor Abschluss eines endgültigen Versicherungsvertrages gewährt wird. Die Bindefrist im Rahmen der Privaten Krankenversicherung wie auch in vielen anderen Versicherungssparten beträgt sechs Wochen. In diesem gewährten Zeitraum hat derjenige, der sich um den Abschluss einer Versicherung bemüht, eine Bedenkzeit um den Vertrag zu den niedergeschriebenen Konditionen anzunehmen und kann hierfür beispielsweise mit seinem Arzt Rücksprache halten. Der Versicherungskonzern verpflichtet sich zudem, die innerhalb der Bindefrist gebotenen Leistungen zu dem Beitrag des Probeantrages aufrechtzuerhalten und keinerlei Änderungen mehr an den Konditionen vorzunehmen, selbst wenn sich der Versicherte erst dazu entscheiden sollte, am letzten Tag der Bindefrist dem Vertrag zuzustimmen. Die Bindefrist zählt sechs Wochen von dem Zeitpunkt an, an welchem der potenzielle Versicherte nicht nur seinen Probeantrag, sondern auch die allgemeinen Versicherungsbedinungen sowie ergänzendes Informationsmaterial zu dem abzuschließenden Vertrag erhalten hat.