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PKV Lexikon

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist eine für die gesetzliche Sozialversicherung relevante Kennzahl, die ebenso wie die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr aufs Neue vom Gesetzgeber festgelegt wird. Die Bezugsgröße wird dabei a priori vorgegeben und versucht in seiner Höhe eventuelle Lohn- und Preisentwicklungen der Bundesrepublik zu berücksichtigen. Die Bezugsgröße stellt dabei für die gesetzliche wie private Krankenversicherung eine Leitgröße da, an der sich beispielsweise bemisst, bis zu welchem Beitrag ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung noch den beitragsfreien Schutz einer Familienversicherung genießt oder aufgrund des Überschreitens der Grenze einen eigenständigen Vertrag mit einem Krankenversicherer abschließen müsste. Die Bezugsgröße ist dabei von der Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden, die als Grenze für das monatliche Einkommen angibt, ab wann ein Erwerbstätiger freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder stattdessen jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln kann. Im Vergleich zur Bemessungsgrenze setzt die Bezugsgröße vom reinen Eurobetrag her deutlich niedriger an.