PKV Lexikon
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit beschreibt den Zustand eines Mitgliedes der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, aus dem gewohnten Arbeitsumfeld aus gesundheitlichen Gründen auszuschneiden und dauerhaft nicht mehr der erlernten Berufstätigkeit nachgehen zu können. Der Begriff ist streng von einer umfassenden Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit abzugrenzen, die signalisiert, dass die entsprechende Person in Gänze nicht mehr arbeitsfähig ist, während bei der Berufsunfähigkeit immer noch andere, leichtere Tätigkeiten ausführbar sind. Ein klassisches Beispiel der Berufsunfähigkeit ist ein Handwerker oder Bauarbeiter, der aufgrund seines körperlichen Verschleises nicht mehr in seinem gewohnten Beruf arbeiten kann, gesundheitlich aber noch für Bürotätigkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.Im Rahmen der Privaten Krankenversicherung lässt sich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern, um im entsprechenden Fall einen monatliche Leistung zu erhalten, die den angenommenen Einkommensausfall kompensieren soll. Da bei der Berufsunfähigkeit davon ausgegangen wird, dass die versicherte Person noch in anderer Weise einem Tagewerk nachgehen kann, liegen die Beiträge zur Absicherung der Berufsunfähigkeit meist recht niedrig, in Folge sind auch die monatlichen Auszahlungen vergleichsweise klein. Wer hierüber hinaus einen deutlich umfassenderen Schutz und eine höhere, finanzielle Zahlung erwartet, sollte sich stattdessen für einen Tarif im Bereich der umfassenden Arbeitsunfähigkeit entscheiden.

