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PKV Lexikon

Berufsgruppe

Die Berufsgruppe in der Privaten Krankenversicherung ist ein wesentlicher Faktor, der sowohl über einen potenziellen Wechsel zu einem privaten Versicherer wie auch über die tarifliche Einstufung der entsprechenden Person entscheiden kann. Die PKV steht dabei in erster Linie allen Bürgern offen, die zu einer Berufsgruppe gehören bei der es keinen Arbeitgeber im klassischen Sinne gibt oder bei denen der Staat die Rolle des Arbeitgebers übernimmt. Zu diesen Berufsgruppen zählen also in erster Linie Selbstständige und Freiberufler ebenso wie Beamte, Soldaten oder Richter. Wer zu der Berufsgruppe der Angestellten oder Arbeiter gehört, darf zunächst pauschal nicht in die Private Krankenversicherung wechseln, sondern muss sich mit seinem jährlichen Einkommen an die gesetzlich vorgeschriebene Bemessungsgrenze halten. Wird diese durch das eigene Einkommen überschritten, steht nahezu jeder Berufsgruppe der Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer offen, wobei noch die gesetzlichen Wartezeiten und Fristen vor dem endgültigen Wechsel zu beachten sind.