PKV Lexikon
Bemessungsgrenze
Die Bemessungsgrenze oder Beitragsbemessungsgrenze legt in der Krankenversicherung für jede einzelne Person fest, ob diese der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt oder eine Freiheit in der Wahl des Versicherers vorliegt. Die Bemessungsgrenze wird jedes Jahr aufs Neue vom Bundesarbeitsministerium festgelegt und bezieht dabei sämtliche Entgelte und Leistungen ein, die eine Privatperson durch ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis erhält. Überschreiten die jährlichen Einnahmen den festgesetzen Beitrag, besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder einem Übergang in die Private Krankenversicherung. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009, der es bislang allen gesetzlich Versicherten auch ermöglicht, sich über einen privaten Krankenversicherer grundlegend abzusichern, spielt die Bemessungsgrenze eine geringere Rolle als in den vorangegangenen Jahren. Heutezutage dient sie somit in erster Linie als Maßstab, bis zu welchem Jahresentgelt der Gesetzgeber verpflichtend für die Absicherung einer Privatperson im Rahmen des Krankenversicherungssystems zuständig ist.