PKV Lexikon
Beitragssatz
Der Begriff Beitragssatz bezeichnet die rechnerische Größe, mit der Unternehmen der gesetzlichen Krankenkasse den monatlichen Beitrag ihrer Versicherten ermitteln. Konkret handelt es sich bei dem Beitragssatz um einen Prozentsatz, der auf das monatliche Einkommen angerechnet wird und somit ausschließlich abhängig vom Einkommen eine versicherungspflichtige Person versichert. War es bis zum Jahr 2009 den gesetzlichen Krankenkassen freigestellt, in welcher Höhe sie ihren Beitragssatz gestalten, gilt seit dem 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen. Anders als bei den Krankenkassen berechnet sich der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung nicht alleine nach dem Einkommen – vielmehr berücksichtigt er auch den allgemeinen Gesundheitszustand, das Lebensalter sowie mögliche Vorerkrankungen und orientiert sich somit deutlich individueller an der eigenen Gesundheit der zu versichernden Person.