Jetzt kostenlos vergleichen!



PKV Lexikon

Beitragsrückerstattung

Der Begriff Beitragsrückerstattung beschreibt in der Privaten Krankenversicherung die Option, dass ein Versicherter zum Ende eines Versicherungsjahres Teile seiner eingezahlten Beiträge vom Versicherungsunternehmen zurückfordern kann. Wesentliche Voraussetzung, um einen Beitragsrückerstattung beantragen zu können ist, dass im abgelaufenen Jahr keinerlei Leistungen des Versicherten vom privaten Krankenversicherer in Anspruch genommen wurden und somit der Versicherte auch keine Last für das Versicherungsunternehmen darstellte. Das Recht auf eine Beitragsrückerstattung besteht dabei unabhängig von der Entwicklung des Geschäftsergebnisses und kann so auch im Falle von Verlusten des Unternehmens eingefordert werden. Neben diesen sogenannten erfolgsunabhängigen Möglichkeiten zur Beitragsrückerstattung kann ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ihre Versicherten auch am Erfolg des Unternehmens beteiligen. In diesem Falle werden vor allem länger Versicherte des Unternehmens durch Boni oder die Gewährung von beitragsfreien Monaten an den Gewinnen des Versicherungskonzerns beteiligt.