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PKV Lexikon

Beitrag

Als Beitrag wird in der Privaten Krankenversicherung (wie allen anderen Versicherungsbereichen auch) die monatliche Prämie bezeichnet, die ein Versicherter dem entsprechenden Versicherungskonzern zu leisten hat. Die Höhe des Beitrags wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegt und hängt dabei entscheidend von den eingeforderten Leistungen sowie dem Konzern ab – hier gibt es oftmals unter den verschiedenen Versicherern erheblich Unterschiede in der Höhe des Beitrages, selbst wenn das gleiche Leistungsspektrum vorliegt. Die Berechnung des Beitrages erfolgt durch den Versicherer dabei in der Regel so, dass der Beitragssatz über die Gesamtdauer der Versicherung hinweg konstant gehalten werden kann und nur in den seltensten Fällen Anpassungen in der Höhe nötig werden. Eine dauerhafte Verweigerung den monatlichen Beitrag zu zahlen kann im schlimmstenfalls zu einem Erlöschen der Versicherung bzw. zu einem Versagen der Leistungen durch den Versicherer führen.