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PKV Lexikon

Beihilfe(tarif)

Unter Beihilfe bzw. dem Beihilfetarif wird ein Versicherungstarif im Bereich der Privaten Krankenversicherung bezeichnet, der ausschließlich Beamten zur Verfügung steht. Der Status des Beamten zeichnet sich vor allem für seine Tätigkeit für den Staat, das Land oder die Kommune aus, die selbst einen Teil der Gesundheitsvorsorge für ihre Beamten übernimmt. Bund, Länder und Gemeinden haben deshalb spezielle Bedinungen mit den einzelnen Versicherern ausgehandelt, die im Krankheitsfall eine gemischte Finanzierung aus der Staatskasse und der Privaten Krankenversicherung darstellt. Der private Versicherer leistet finanziell also nur eine Beihilfe für die sonst durch den Staat übernommenen Kosten. Diese Form der Beihilfe wird durch festgelegte Tarifformen den Beamten in der Privaten Krankenversicherung und auch im Rahmen von Zusatzversicherung zugänglich gemacht.