PKV Lexikon
Basistarif
Der Basistarif ist einer der vielen Tarifmodelle, die jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherung zwingend seit dem 1. Januar 2009 anbieten muss. Seit diesem Datum steht auch allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitritt zur privaten Krankenversicherung offen, um sich auf diese Weise gegen einen monatlichen Beitrag Zusatzleistungen oder eine Rundumversorgung im Gesundheitsbereich zu sichern. Der Basistarif stellt dabei die günstigste Form einer privaten Krankenversicherung dar, die einen gängigen Leistungskatalog für Erkrankungen, Behandlungen und Medikamente umfasst. Nicht enthalten im sogenannten Basistarif sind außergewöhnliche Behandlungsmethoden, Verfahren und Arzneimittel, die über den grundlegenden Bereich der Absicherung hinausgehen. Hierfür ist eine zusätzliche private Absicherung notwendig, die über den Leistungsumfang des Basistarifs hinausgeht.