PKV Lexikon
Auszahlungsnachweis
Der Auszahlungsnachweis bezeichnet in der Privaten Krankenversicherung jedes offizielle Dokument eines Arztes oder einer Apotheke, aus dem die Leistungen hervorgehen, die ein Versicherter finanziell vorgestreckt hat und nun die Rückzahlung durch das Unternehmen der PKV einfordert. Im Regelfall handelt es sich beim Auszahlungsnachweis um eine Rechnung oder eine Quittung, die der Arzt bzw. der Apotheker ausgestellt hat und welche durch den Versicherten in Originalform beim Versicherer einzureichen sind, um eine Auszahlung der vorgestreckten Leistungen beantragen zu können. Der Auszahlungsnachweis hat dabei gewisse formale Vorgaben zu erfüllen, die neben seinem Charakter als Originaldokument auch deutlich machen müssen, dass der Versicherte selbst der Leistungsempfänger und welche Art von Behandlungen detailiert vorgenommen wurden, die die Höhe des Auszahlungsnachweis belegen. Einzige Ausnahme stellt der Auszahlungsnachweis im Falle der Krankenhaustagegeldversicherung dar. Ihr ist ein ärztliches Attest ausreichend, welches den Namen der versicherten Person sowie die Daten des Aufenthaltes in einem Krankenhaus bzw. in einer Klinik deutlich macht, damit es letztlich zu einer Auszahlung der Versicherungsleistung kommen kann.

