PKV Lexikon
Aussteuerung
Unter dem Begriff Aussteuerung versteht der Gesetzgeber die Überleitung einer meist gesetzlich krankenversicherten Person vom Krankengeldbezug hin zu einem Rentenbezug. Die Aussteuerung erfolgt im Regelfall nach einigen Monaten, in denen die entsprechende Person komplett arbeitsunfähig war und in dieser Zeit entsprechend Krankengeld bezogen hat. Bei entsprechend langer Dauer wird der Person eine verminderte Erwerbsfähigkeit attestiert, so dass die (gesetzliche) Krankenversicherung nicht mehr weiter an die Zahlung von Krankengeld gebunden ist. Vielmehr geht die entsprechende Person nun auf den Rentenversicherungsträger mit seinem Leistungsanspruch über und erhält in Folge eine Erwerbsunfähigkeitsrente, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine übliche Frist, nach welcher die Aussteuerung vom Gesetzgeber vorgenommen wird, sind 78 Wochen anhaltender Erwerbsunfähigkeit.