PKV Lexikon
Arztwahl (freie)
Die freie Arztwahl ist ein wesentlicher Bestandteil in der Privaten Krankenversicherung, die jedem Versicherte die Freiheit gewährt, sich für eine anstehende Behandlung den entsprechenden Arzt frei nach eigenem Wunsch zu wählen. Auch der Wechsel des Arztes während einer Behandlung ist im Rahmen der freien Arztwahl problemlos möglich. Das Prinzip der freien Arztwahl gilt dabei nicht alleine für approbierte Hausärzte und Fachärzte, sondern auch für Psychologen, Zahnärzte sowie alle im Rahmen des Deutschen Heilpraktikergesetzes akkreditierten Heilpraktiker.