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PKV Lexikon

Arztkostenerstattung

Die Arztkostenerstattung ist ein wesentlicher Teil der Privaten Krankenversicherung und ein erheblicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse. Bei jedem Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung, die er entweder vor Ort in bar oder mit einer vierwöchigen Frist per Überweisung begleichen kann. Die entsprechende Rechnung leitet der Versicherte an seine Private Krankenversicherung weiter. Diese prüft die vorgenommenen Behandlungsmaßnahmen und zahlt im Rahmen der Arztkostenerstattung dem Versicherten die in Rechnung gestellten Leistungen vollständig oder zu einem gewissen Anteil zurück. Neben der Arztkostenerstattung begleicht die Private Krankenversicherung in selbiger Weise auch Zahlungen für Medikamente oder andere, der Behandlung dienliche Hilfsmittel und Leistungen.