PKV Lexikon
Arzneimittel
Unter dem Begriff Arzneimittel werden alle einnehmbaren Mittel und Produkte verstanden, die von einem Arzt verschrieben werden bzw. frei verkäuflich in einer Apotheke zu erhalten sind. Dies ist jedoch nicht eine notwendige Definition, da nirgendwo durch den Gesetzgeber für den gesetzlichen und privaten Versicherungsbereich festgelegt wurde, ab wann es sich genau um ein Arzneimittel handelt. In den meisten Fällen fallen unter die Definition Fertigpräparate, die von Pharmakonzernen hergestellt werden, ebenso wie Mittel, die explizit auf Anweisung eines Arztes in einer Apotheke hergestellt werden. Über Ausschlusskriterien werden klassische Lebensmittel, kosmetische Produkte sowie Pflegemittel für die Gesundheit nicht als Arzneimittel im Sinne des Gesetzgebers oder der Gebührenordnung für Ärzte angesehen. Die Grenzen sind hierbei jedoch fließend und müssen im Einzelfall bei der Zulassung eines Medikamentes stets explizit überprüft werden. Wesentlich ist jedoch, dass man ein Arzneimittel alleine über eine Apotheke beziehen kann, wobei der Gesetzgeber hier keinen Unterschied zwischen der klassischen Apotheke vor Ort oder einer Versandapotheke im Internet macht.