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PKV Lexikon

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall bezeichnet einen Unfall, den ein Versicherter in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erleidet. Für Mitglieder der Privaten Krankenversicherung ist ein Arbeitsunfall im Regelfall im Leistungskatalog der eigenen Vollversicherung mit enthalten. Jedoch existieren auch Situation, bei denen trotz einer privaten Krankenversicherung die Leistungen durch eine gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird. So fallen manche Unfälle unter die gesetzliche Unfallversicherung, in anderen Fällen kann ein Auftraggeber eines selbstständig arbeitenden Privatversicherten kollektiv für ein Projekt sämtliche Mitarbeiter anderweitig versichert haben. Sollte über den Leistungsbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung noch ein zusätzliches Leistungsspektrum benötigt werden, wird dieses jedoch stets durch die Private Krankenversicherung geschlossen. Außen vor von dieser Finanzierung bei einem Arbeitsunfall hat der privat Versicherte stets in vollem Umfang Anspruch auf sein Krankentagegeld.