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PKV Lexikon

Arbeitsunfähigkeit

Mit Arbeitsunfähigkeit wird die Situation bezeichnet, dass eine zuvor berufstätige Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Arbeitsunfähigkeit muss allumfassend sein, d.h. die entsprechende Person ist weder leitend noch mitarbeitend in der Lage, selbstständig, freiberuflich oder als Arbeiter oder Angestellter einer Arbeit nachzugehen. Der Begriff unterscheidet sich somit von der Berufsunfähigkeit, bei der lediglich die Unfähigkeit vorliegt, in einem speziellen (oftmals erlernten) Berufsfeld tätig zu sein, während leichtere Arbeiten in einem anderen Sektor noch bewältigt werden können.

Für Leistungen aus der Privaten Krankenversicherung hat eine umfassende Arbeitsunfähigkeit vorzuliegen. Ähnlich einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für gesetzliche Versicherte übernimmt die private Krankenversicherung bei gegebenen Rahmenbedingungen die regelmäßige Auszahlung der abgesicherten Leistungen. Leistungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen bei der PKV beantragt werden und werden hiernach durch ein ärztliches Gutachten attestiert.