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PKV Lexikon

Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung ist eine Option vieler Versicherungsunternehmen, die auch Tarife für die private Krankenversicherung anbieten. Eine Anwartschaftsversicherung richtet sich dabei nicht an Mitglieder der PKV, sondern an Personen, die absehbar in einigen Jahren eine Mitgliedschaft erhalten können. Dies gilt z.B. für Beamte, zukünftige Selbstständige und Freiberufler sowie für Arbeitnehmer, die sich allmählich finanziell der Versicherungspflichtgrenze nähern. Auch in früheren Jahren, in denen die Drei-Jahres-Frist vor dem Wechsel in die PKV noch Gültigkeit besaß, ergab der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung viel Sinn. Durch diese Versicherung zahlte der Versicherungsnehmer einen geringen Jahresbeitrag an seinen Versicherer, und erhielt hierfür eine finanziell reizvolle Gegenleistung. Im Rahmen der Anwartschaftsversicherung ist eine Gesundheitsprüfung durchzuführen, wie sie dem Abschluss eines Volltarifs der PKV gängig ist und nach welcher die Festlegung der monatlichen Beiträge erfolgt. Durch das fortschreitende Lebensalter und hierbei auftretenden Krankheiten und Schwächen wird der Tarif in der PKV automatisch mit jedem verstreichenden Jahr etwas teurer. Genau dies verhindert die Anwartschaftsversicherung, indem hier der eigene Gesundheitszustand in dem Moment konserviert wird, in welchem die Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wird. Sollte z.B. drei Jahre später der vollständige Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen, ist keine neue Gesundheitsprüfung vorgesehen, der Versicherer orientiert sich alleine an den festgestellten Daten bei der erworbenen Anwartschaft. Die Anwartschaftsversicherung ist aus verständlichen Gründen zeitlich auf wenige Jahre begrenzt.