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PKV Lexikon

Anwartschaft

Eine Anwartschaft bezeichnet in der Privaten Krankenversicherung eine Möglichkeit, den eigenen Tarif auszugestalten und vor allem mögliche Versicherungsbeiträge gering zu halten. Der Sinn der Anwartschaft besteht darin, den aktuellen Leistungsumstand, also beispielsweise das eigene Lebensalter und die gesundheitlichen Gegebenheiten, für einen zukünftigen Zeitpunkt zu konservieren. Zu diesem späteren Zeitpunkt macht die Anwartschaft es dem Versicherten dann möglich, die Versicherung zu den gleichen Konditionen abzuschließen, wie wenn ein Vertragsabschluss am heutigen Tag stattgefunden hätte. Die Regelung der Anwartschaft findet beispielsweise dann Anwendung, wenn ein junger und gesunder Versicherter gegenwärtig noch nicht die Beitragsbemessungsgrenze mit seinem Einkommen überspringt, die aber aller Voraussicht nach in Zukunft wird. Um dann nicht als älterer und möglicherweise stärker erkrankter Mensch mit einem höheren Beitrag eingestuft zu werden, schließt er aktuell eine Anwartschaft ab und erhält in späteren Lebensjahren die gleichen Einstiegskondition. Nahezu alle Privaten Krankenversicherung bieten hierfür spezielle Versicherung ab, die Anwartschaften gegen einen geringen monatlichen Beitrag ermöglichen.