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PKV Lexikon

Altenhilfe

Mit dem Begriff Altenhilfe werden sämtliche Maßnahmen bezeichnet, die in erster Linie vom Gesetzgeber eingebracht werden und eine Pflege sowie Unterstützung für ältere Menschen im Rahmen ihrer gesundheitlichen Disposition mit sich bringen. Klassische Formen der Altenhilfe sind die Untebringung der älteren Person in einem Altenheim oder die Maßnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte ein älterer Mensch nicht mehr in der Lage sein, eigenständig elementare Tätigkeiten in der Haushaltsführung oder Hygiene vorzunehmen, wird hierfür vom Gesetzgeber Geld zur Verfügung gestellt, die in eine professionelle Pflegekraft oder einen Pfleger innerhalb der Familie gesteckt werden kann. Diese Art der Altenhilfe ist für viele Person finanziell jedoch nicht ausreichend abgesichert, so dass sich hier in vielen Fällen ergänzende Zahlungen durch die Private Krankenversicherung anbieten. Sowohl für Versicherungsnehmer in einem Volltarif der PKV wie auch als Zusatzversicherung für gesetzliche Versicherte bieten die meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung private Zusatztarife für den Bereich Pflege an. Sollte der Versicherungsnehmer zu einem Pflegefall werden und somit Altenhilfe bedürfen, kann diese mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung finanziell etwas leichter gewährt werden.