PKV Lexikon
Allgemeinärztliche Behandlung
Der Begriff allgemeinärztliche Behandlung beschreibt die im Regelfall für alle gesetzlich Versicherten bereitstehende Versorgung durch das Ärztepersonal in einem Krankenhaus oder Klinik. Die Untersuchungen und Behandlungsmethoden werden hierbei durch eingeteilte Ärzte übernommen, wobei die Kosten in diesem Fall gänzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Einfluss kann der Patient im Falle der allgemeinärztlichen Behandlung und der hier stattfindenden Behandlungen nicht nehmen. Ihr gegenüber steht die privatärztliche Behandlung, die in der Vollversicherung einer Privaten Krankenversicherung enthalten sein oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann. In diesem Fall steht jedem Patienten die Behandlung bzw. Visite durch den Chefarzt zu sowie ein Mitspracherecht bzgl. der anstehenden Behandlungen und Ärzte. Auch der persönliche Facharzt des eigenen Vertrauens kann in diesem Fall in den stationäre Heilungsprozess eingebunden werden.