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PKV Lexikon

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip beschreibt das wesentliche Prinzip, nachdem sich in der Privaten Krankenversicherung die Beiträge eines einzelnen Versicherten berechnen. Der Name rührt daher, dass die Höhe des Beitrages auf möglichst angemessene Weise die individuelle Situation des jeweiligen Versicherten sein sollte und somit ein Äquivalent zu seiner Lebenssituation und dem gewünschten, individuellen Schutz sein sollte. Nach dem Äquivalenzprinzip fließt in die Berechnung des Beitrages bei einem privaten Versicherer somit auch das Alter, der aktuelle Gesundheitszustand, die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe bzw. das Geschlecht ein. Hiermit unterscheidet sich das Äquivalenzprinzip in der Privaten Krankenversicherung grundlegend von der Weise, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge der Versicherten ermittelt werden. Hier wird lediglich das monatliche Einkommen des Versicherten als einzige, wesentliche Kenngröße für den Beitrag angelegt.