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Fragen & Antworten

Wie rechne ich eine Behandlung mit meinem Versicherer in der PKV ab?

Das Abrechnen mit einem Konzern in der Privaten Krankenversicherung ist für viele Patienten gerade bei den ersten Malen etwas ungewohnt. Wer vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, findet die notwendigen Abläufe zwar oftmals etwas umständlich, gewöhnt sich aber recht schnell an die Schritte und nimmt sie gerne in Kauf, wenn auf der anderen Seite ein günstiger Beitrag steht, den ihm keine gesetzliche Krankenkasse bieten kann.

Das Prozedere, um Behandlungskosten oder Medikamente komplett oder anteilig erstattet zu bekommen, ist stets das gleiche: Bei einem behandelnden Arzt beziehungsweise in der Apotheke erhält man für jede erhaltene Leistung eine Rechnung. Diese Rechnung ist zunächst direkt zu bezahlen, d.h. man muss entweder bar oder per Bankkarte die entstandenen Kosten unmittelbar nach der Behandlung bzw. beim Kauf der Medikamente begleichen. Die erhaltenen Rechnungen leitet man dann unmittelbar postalisch an den Versicherungskonzern weiter. Dieser prüft dann die Echtheit und Gültigkeit der vorliegenden Rechnungen. Je nach abgeschlossenem Tarif wird dann der Rechnungsbeitrag ganz oder teilweise zurückerstattet. Dies geschieht im Regelfall durch Überweisung auf ein Bankkonto, dass dem Versicherer der Privaten Krankenversicherung bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurde.

Für den einzelnen Patienten heißt dies im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse also vor allem, auf die Ausstellung aller Rechnungen für Behandlungen und Medikamente zu achten und diese zeitnah an den eigenen Versicherungskonzern weiterzuleiten.

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