Fragen & Antworten
Wie kommt der Versicherungsschutz für Neugeborene zustande?
Bei einem Baby entscheidet vor allem der Versicherungszustand der Eltern über die Pflichte und Rechten, mit denen ein Baby im Bereich Gesundheit versichert werden muss. Und diese Frage sollte auch unmittelbar nach der Geburt geklärt werden, da schließlich in den ersten Monaten des Erdenlebens häufige Untersuchungen und mancherlei Erkrankung zur Tagesordnung des Säuglings gehören.Eindeutig klar ist die Situation, wenn beide Elternteile Mitglied der Privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse sind. In diesem Fall übernimmt das Baby einfach die Versicherungsform der Eltern, d.h. im gesetzlichen Fall ist das Baby sofort über die Familienversicherung des arbeitenden Elternteiles versichert, in der Privaten Krankenversicherung muss hingegen sofort ein Versicherungsvertrag für das Kind geschlossen werden, damit dies einen eigenständigen Versicherungsschutz erhält.
Sollte ein Elternteil gesetzlich und das andere privat krankenversichert sein, stellt sich die entscheidende Frage, ob das privat versicherte Elternteil mit seinem Einkommen über die vorgegebene, jährliche Bemessungsgrenze kommt. Ist dies der Fall, muss das Kind unmittelbar in die Private Krankenversicherung übernommen werden, ansonsten besteht hier die Wahlfreiheit der Eltern. Allgemein gültige Sätze, dass das Kind in jedem Fall die Versicherungsform der Mutter übernimmt, stimmen also nicht mit den gesetzlichen Vorgaben überein.
Sie haben eine spezielle Frage?
Welcher PKV Typ sind Sie?
Unsere PKV Experten beantworten gerne auch Ihre individuelle Fragen per E-Mail
(Beantwortung innerhalb 12 Stunden)
