Fragen & Antworten
Werden Behandlungskosten in der PKV komplett oder nur anteilig übernommen?
Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend von dem gewählten Tarif ab, für den man sich bei einem Privaten Krankenversicherer entschieden hat. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass ein grundlegender Teil von Behandlungen und Medikamente komplett übernommen wird, während weiterführende Untersuchungen und Spezialbehandlungen oftmals einen geringen Eigenanteil notwendig machen.Mit der Frage, ob man sich eher einer umfassenden Gesundheitsversogung gegenübersehen möchte und dafür bereits ist, einen etwas höheren Beitrag als z.B. im Basistarif zu bezahlen, sollte sich jeder Beschäftigen, der die Absicht hat in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Bei einem Basistarif werden beispielsweise alle grundlegende und wichtigsten Untersuchungen und Behandlungsweisen komplett vom Versicherer übernommen, Zuzahlungen werden aber für jede weitere Dienstleistung notwendig. Bei einem etwas ausgefeilteren und individueller ausgewählten Tarif kann man sich als Versicherter vor diesen Zusatzkosten schützen und Zuzahlungen durch eine entsprechende monatliche Beitragszahlung vermeiden – ein Modell, welches sich sehr schnell für viele Versicherungsnehmer rechnen wird.
Jeder Versicherte sollte sich also bei der Wahl eines günstigen Tarifes in der PKV genau damit auseinandersetzen, welche Leistungen vertraglich zugesichert sind und für welche eventuelle Zuzahlungen notwendig sind. Was allen Versicherern dabei gemein ist, ist jedoch das Verweigern der Kostenübernahme bei nicht akzeptierten Heilverfahren oder Ärzten, beispielsweise also bei Heilpraktikern, die mit ihrer Anerkennung nicht unter das Deutsche Heilpraktikergesetz fallen.
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