Fragen & Antworten
Welche Fristen muss ich bei einem Versicherungswechsel beachten?
Bei einem Wechsel des Versicherers muss zwischen einem Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Absicherung sowie einem Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung unterschieden werden. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist man vorrangig an Kündigungsfristen gebunden, die einem der Gesetzgeber vorgibt. Im Regelfall beträgt eine solche Frist sechs Wochen vor Ende eines Quartals, wobei der Krankenkasse in den meisten Fällen der neue Versicherer angezeigt werden muss, damit eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses zustande kommt. Für gewöhnlich erfolgt der Wechsel dann also mit dem Beginn eines neuen Quartals.Innerhalb der Privaten Krankenversicherung gelten ebenfalls vertragsrechtliche Konditionen, die bei der Kündigung der alten Versicherung zu beachten sind. Diese sind jedoch in vielen Fällen nicht an das Quartal gebunden, sondern machen den Wechsel auch zu einem anderen Monat im Kalenderjahr möglich. Wer bereits Mitglied in der Privaten Krankenversicherung ist und einen entsprechenden Tarif abgeschlossen hat, wird aus seinem Vertrag die entsprechende Kündigungsfrist des Versicherers herauslesen können. Hält er sich mit seiner Kündigung an diese Frist und zeigt er dem alten Versicherer auch den neuen Konzern an, erfolgt die Kündigung meist schnell und fristgerecht und ermöglich bei Einhaltung aller Fristen den Wechsel zu einem festgelegten Monatsende.
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